Artikelbild BeschreibungDie wichtigsten Fragen zu Diesel-Fahrverboten8277
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Die aktuelle Lage in den Städten

Diesel-Fahrverbot: Von Stuttgart bis Hamburg

Wo droht Fahrverbot? Stuttgart, Mainz oder Aachen sind gefährdet. Doch was erwartet uns noch?

+++ Aktueller Stand: 14.2.2019 +++ Wird laufend aktualisiert +++
UPDATE, 15.11.: Verwaltungsgerichtsurteil betrifft auch Gelsenkirchen - Fahrverbote! 
UPDATE, 16.11.: Reutlingen setzt derzeit auf neuen Luftreinhalteplan
UPDATE, 22.11.: Deutsche Umwelthilfe sicher: Entscheidung über Düsseldorfer Fahrverbote fällt schon bald
UPDATE, 10.1.2019: Zur aktuellen Lage in Ludwigsburg - Fahrverbote spätestens 2020 vom Tisch?
UPDATE, 11.1.2019: Fahrverbot Stuttgart: Was jetzt gilt und was noch kommen könnte.
UPDATE, 11.1.2019: Frankfurt am Main - Fahrverbot zum 1.2. abgeleht. Wie geht es weiter?
UPDATE, 11.1.2019: Die Sachlage in Darmstadt - Fahrverbote (vorerst) nur auf Hügelstraße und die Heinrichstraße
UPDATE, 11.1.2019: Zähes Ringen in Düsseldorf. Helfen Sonderfahrspuren?
UPDATE, 15.1.2019: Fahrverbot in München: Urteil über mögliche Zwangshaft-Maßnahmen wird nicht vor Mitte 2019 erwartet
UPDATE, 15.1.2019: Aachen muss noch zittern: OVG-Berufungsurteil im Laufe des ersten Halbjahrs 2019 erwartet
UPDATE, 22.1.2019: Fahrverbote für Backnang vor 2020 unrealistisch. Die Stadt steuert bereits gegen.

Diesel-Fahrverbot: Urteil in Mainz und Gelsenkirchen - Was kommt noch?

Eines der jüngsten Urteile in Sachen Fahrverbot hat das Verwaltungsgericht Mainz ausgesprochen. Es ordnete an, dass Fahrverbote in den Luftreinhalteplan der Stadt aufgenommen werden müssen. So kompliziert sich das im ersten Moment auch anhört, ist es juristisch ausgedrückt das konsequente Vorgehen, wie das Ganze abzulaufen hat. Die Stadtverwaltung muss sozusagen schon konkrete Pläne für ein zeitnahes Handeln präsentieren. Und dies kommt einem konkreten, gerichtlich angeordneten Fahrverbot für ältere Dieselmodelle gleich, da eben nicht davon auszugehen ist, dass sich bei der momentanen Situation noch kurz- oder mittelfristig etwas an der Luftqualität bessern wird. Das Szenario ist also real.

Erst am 15.11. verpflichtete das örtliche Verwaltungsgericht für Gelsenkirchen und Essen die jeweiligen Gemeinden, strikte Fahrverbote zu erlassen. Betroffen ist auch die Autobahn A40. Das kam einem Novum gleich, weil jetzt klar ist, dass nicht bloß Innenstädte oder einzele Straßen(züge) von den Verboten erfasst werden können, sondern sogar äußerst wichtige Verkehrsadern, die sich eben nicht so leicht umfahren lassen.

Eben weil die Diesel-Fahrverbote so unmittelbar sind und auch kurzfristig ausgesprochen werden können, wollen wir Euch hier einen Überblick zur momentanen Lage in den hochbelasteten Räumen und Städten geben. Die Liste (in alphabetischer Reihenfolge) wird von uns auch laufend aktualisiert, damit Ihr immer über den momentanen Stand der Dinge im Bild seid.

Wichtige Frage: Diesel-Fahrverbot für alles unter Euro 6d-Temp?

Nein! Denn es soll künfig die konkrete Regelung geben, dass nur Fahrzeuge betroffen sein werden, die mehr als 270 Mikrogramm NOx pro Kilometer ausstoßen! Das heißt: Theoretisch kann mein Diesel dann auch nur Euro 4 oder 5 haben, solange er nur diesen Abgaswert nicht überschreitet. Dies kann auch durch Nachrüstung oder mit Updates reguliert werden. Hierüber wird zwar noch verhandelt. Doch man sollte ebenfalls bedenken, dass hinter den einzelnen Euro-Normen verschiedene Ausstoßwerte stecken können. So wurde 2018 noch darüber spekuliert, ob einzelne Motoren mit (angeblich sicheren) Euro 6-Zertifikat die strengen Kriterien des neuen WLTP-Testverfahrens erfüllen oder nicht. Fazit: Man sollte sich in jedem Fall an den genannten 270 μg NOx als Richtwert orientieren. Wir werden die Sache hier auch weiterverfolgen.

Aachen: Fahrverbote ab Januar 2019?

Ab Anfang 2019 müssen Fahrverbote gegen Diesel ausgesprochen werden: Dies wurde ursprünglich durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden und durch das Aachener Verwaltungsgericht im Juni 2018 bestätigt. Der Vorsitzende Richter Peter Roitzheim ging damals von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von Fahrverboten aus. Konkrete Details zur Umsetzung gibt es aber immer noch nicht, und ein verbindliches Stichdatum ist bislang ebensowenig festgelegt worden. Eigentlich hätte es ja der 1. Januar 2019 sein sollen. Jetzt soll aber noch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster darüber entscheiden. Die Berufungsverhandlung wird in der ersten Jahreshälfte 2019 stattfinden. Genaueres ist noch nicht bekannt geworden. Und vonseiten der Stadt? Nachrüstungen von Bussen oder höhere Parkgebühren im Stadtzentrum sollen nun gleichzeitig noch für deutlich bessere Luftwerte sorgen. Ob das ausreicht, muss schlussendlich das OVG beurteilen.

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Backnang: Fahrverbote nicht vor 2020?

Auch Backnang steht wegen der erhöhten NOx-Konzentrationen in der Kritik. Trotzdem gibt man sich seitens der Stadt zuversichtlich und verweist auf einen positiven Trend aus den vergangenen Jahren. Nachdem 2016 noch 56 µg/m³ gemessen worden waren, waren es im Jahr 2017 nur noch 53, und man geht davon aus, dass die Werte von 2018 bei nur noch 50 Mikrogramm gelegen haben. Aber die Bilanzauswertung des vergangenen Jahres steht noch aus. Darum verlässt man sich in Backnang nicht alleine auf Schätzwerte, sondern setzt seit Jahresbeginn 2019 unter anderem auf Euro-6-Diesel-Linienbusse auf den betroffenen Strecken. Darüber hinaus will man für die Innenstadt eine digitale Verkehrslenkung einführen. Ein partielles Tempolimit von 40 km/h wird ebenfalls konkret diskutiert, ebenso ein Lkw-Durchfahrtsverbot für gewisse Abschnitte. Der Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur ist ein weiterer Punkt.

Und wie sieht es generell mit einem Fahrverbot aus? Wann könnte es kommen? Wie gesagt, warten die Messwertdaten von 2018 noch auf ihre Auswertung bzw. Veröffentlichung. Außerdem wird sich dann erst herausstellen, wie der kommunale Luftreinhalteplan aussehen soll. Vor Jahresende 2019 wird das aber nicht passieren. Folglich gelten für Backwang Fahrverbote vor 2020 als äußerst unrealistisch. Zeit also, um noch mehr gegenzusteuern.

Berlin: Innerstädtische Fahrverbote spätestens ab Juni 2019

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Anfang Oktober wurde das Land Berlin vom Berliner Verwaltungsgericht dazu aufgefordert, bis spätestens Ende März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan vorzulegen. Mit inbegriffen: Dieselfahrverbote. Insgesamt elf Abschnitte auf acht Straßen im Berliner Innenstadtbereich könnten damit spätestens ab Juni 2019 zur konkreten Verbotszone werden. Die Sperrungen würden zunächst Dieselfahrzeuge unterhalb der Euro 6-Abgasnorm betreffen. Vom Land Berlin muss außerdem noch die Ausweitung auf 120 weitere Straßenabschnitte geprüft werden, so das Berliner Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9.10.2018.

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Bochum: Fahrverbot demnächst?

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Bonn: Fahrverbot ab April 2019

Das Kölner Verwaltungsgericht hat am 8. November 2018 entschieden, dass neben Köln auch Bonn Fahrverbote einführen muss. Diese sollen dann ab April 2019 gelten und im Bonner Bereich vor allem die vielbefahrene Reuterstraße und den Belderberg betreffen. Ebenfalls wie in Köln wird das Verbot für Motoren unterhalb der Euro-Norm 5 sowie Benziner mit Euro 1 und 2 gelten. Das Land Nordrhein-Westfahlen hat noch im Dezember 2018 gegen das Urteil Berufung eingelegt. Gleichwohl schließt die NRW-Landesregierung das Inkrafttreten von Fahrverboten für 2019 mittlerweile nicht mehr kategorisch aus. Klartext: Köln und Bonn sollten sich auf jeden Fall schon einmal darauf gefasst machen. Essen und Gelsenkirchen ebenfalls. 

Darmstadt: Fahrverbote (vorerst) nur auf Hügelstraße und Heinrichstraße

Ab Juni 2019 gelten in Darmstadt Fahrverbote für Dieselautos der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 und für Benziner mit Euro 1 und 2. Allerdings bloß für die Hügelstraße und die Heinrichstraße. Das ist das Ergebnis des Kompromisses, den das Land Hessen mit Deutscher Umwelthilfe und dem Verkehrsclub Deutschland getroffen hat. Bedenkt man, dass Darmstadt in den jüngeren Ranglisten der bundesweiten Luftbelastungen ganz oben mit dabei war, ist das Verhandlungsergebnis doch sehr moderat ausgefallen. Das liegt vor allem auch daran, weil sich Darmstadt dazu verpflichtet hat, einen umfassenden Plan zum Ausbau des Rad- und öffentlichen Nahverkehrs umzusetzen. Trotzdem: Wird auch 2019 wieder die Grenzwertmarke von 40 μg/Kubikmeter Luft überschritten, wird die Angelegenheit wieder brenzlig.

Dortmund: Fahrverbote demnächst?

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Düren - Fahrverbote?

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Düsseldorf: Fahrverbot demnächst?

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Derzeit stark im Fokus: Die Düsseldorfer Corneliusstraße. Dort lag im Mess-Jahr 2017 die durchschnittliche Schadstoffbelastung der Luft bei 56 μg/m³ - und damit um 16 μg/m³ über dem zulässigen Grenzwert. Und nun scheint es schon bald sehr ernst zu werden: Die Entscheidung über Fahrverbote in Düsseldorf werde spätestens im März 2019 kommen. Dessen ist man sich vonseiten der Deutschen Umwelthilfe sicher. Mehr noch: „Wir sind in keiner Stadt so nah dran, wie in Düsseldorf“, wurde sogar von einem Prozessanwalt der Klägerschaft verlautbart. Anders sieht das in der Stadtverwaltung Düsseldorf. Dort hat man den Luftreinhaltplan für das Jahr 2019 ausgearbeitet, der keinerlei Fahrverbote vorsieht. Die Deutsche Umwelthilfe interpretiert das als ein schlichtes Spiel auf Zeit. Sogar der Umweltverband BUND hat sich nun eingeschaltet und fordert von der Bezirksregierung eine grundsätzliche Überarbeitung des Düsseldorfer Luftreinhalteplans, der schon ab 1. Februar in Kraft treten soll.

Aber was ist, wenn die Verbote wirklich ausgesprochen werden? Verschiedenen Verlautbarungen zufolge könnte die Tabu-Zone dann neben der Corneliusstraße zudem die Merowingerstraße, Elisabeth- und Friedrichstraße sowie den Düsseldorfer Lastring umfassen. Auf Merowinger- und Prinz-Georg-Straße will die Stadt nun aber sogenannte Sonderfahrspuren einrichten, auf denen dann nur noch Busse, Radfahrer, E-Autos und Taxis verkehren dürfen. Die Möglichkeit einer großen Sonderspur, die sich quer durch die Innenstadt  ziehen soll, wird gerade noch geprüft.

Essen: Verbote im Sommer 2019

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden: In der neuen Umwelt-Zone in Essen dürfen ab 1. Juli 2019 nur noch Dieselautos der Schadstoffklasse 5 oder höher verkehren. Ab 1. September 2019 dann nur noch Diesel-Fahrzeuge mit Euro-Norm 6. Es betrifft dies 18 Essener Stadtteile, darunter die Stadtmitte und Innenstadt. Auch die als zentrale Verkehrsader gewertete Autobahn A40 wird teilweise vom Fahrverbot betroffen sein - zumindest die Strecke, die das Essener Stadtgebiet durchläuft. Das Gericht hatte gerügt, dass bislang keine Konzepte zur Verringerung der dortigen Luftbelastung erarbeitet worden waren. Geschwindigkeitsbegrenzungen alleine seien nicht ausreichend geeignet, um die Luftqualität an der A40 zu verbessern. Die Strecke wird nun aller Voraussicht nach in die Umweltzone miteinbezogen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde am 15.11. verkündet, wobei sich der Richterspruch auch auf Gelsenkirchen bezieht. Eine weitere Auflage des Gerichts: Das Land Nordrhein-Westfahlen muss jetzt noch weiterer Fahrverbote für gewisse Bereiche außerhalb der „Blauen Umweltzone“ prüfen – und zwar bis spätestens zum 1. April 2019.

Das Land Nordrhein-Westfahlen hat im Dezember 2018 gegen das Urteil Berufung eingelegt. Gleichwohl schließt die NRW-Landesregierung das Inkrafttreten von Fahrverboten für 2019 mittlerweile nicht mehr kategorisch aus. Dieselfahrer in Essen sollten sich auf jeden Fall schon einmal darauf gefasst machen. Das gilt in gleicher Weise für Gelsenkirchen, Bonn und Köln.

Frankfurt: Fahrverbote ab Februar 2019?

2019 könnten auch in Frankfurt Fahrverbote inkrafttreten – und zwar für Dieselfahrzeuge mit einer Abgasnorm unterhalb der Euro-Norm 5 und Benzinmotoren unterhalb Euro-Norm 3. Zunächst war der 1. Februar als Datum für einen sogenannten Sofortvollzug genannt worden, doch das Hessische Verwaltungsgericht lehte Ende 2018 den diesbezüglichen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe ab. Begründung: Dies verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es bestehe nämlich keine besondere Eilbedürftigkeit. Ist die Sache damit vom Tisch? Nein! Denn die Deutsche Umwelthilfe will dagegen in Berufung gehen, die Stadt Frankfurt ihrerseits durch gezielte Maßnahmen der Schadstoffbelastung Herr werden. Tritt aber dadurch langfristig keine Besserung ein, könnte es noch in diesem Jahr für Dieselfahrer in Frankfurt ungemütlich werden. Weitere Informationen, wie es mit dem Thema Fahrverbote Frankfurt weitergehen wird, sind nur spärlich gesäht. 

Freiburg: Wirken gemäßigte Mittel?

Auf der Suche nach adäquaten Lösungen für die zu hohen NOx-Konzentrationen gibt man sich im Breisgau etwas gelassener. Der verbindliche Grenzwert von 40 μg/m³ war in Freiburg 2017 gerade einmal um durchschnittlich 9 μg/m³ überschritten. Der erste Halbjahresmittelwert 2018 lag bei 51 μg/m³. Das ist recht viel, klar. Aber immerhin um einiges weniger als in Städten wie Stuttgart oder München.

Und wie geht es nun weiter? Das hängt von den Prognosen ab. Fahrverbote für Freiburg kommen erst dann in Betracht, wenn die Grenzwertvorgaben demnach bis Ende Juni 2020 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten werden können. Entsprechende Folgen hätte es dann voraussichtlich für Euro-4-Diesel und ältere Modelle. Als Stichtag für Fahrverbote kommt der 1. März 2020 infrage. Derzeit diskutiert man konkrete, doch im Vergleich recht milde Maßnahmen, um eine deutliche Schadstoffentlastung erreichen zu können: Optimierung der Ampelsteuerung auf der B31, Tempo 30 auf der B31 und Ausweitung der Umweltzone auf die Transitstrecke hält man von offizieller Seite für vielversprechende Ansätze. Das alles soll bis spätestens Januar 2019 umgesetzt werden. Ob das Konzept den erhofften Erfolg bringt, wird sich zeigen.

Gelsenkirchen: Fahrverbot wie in Essen

Wie auch für Essen hat das zuständige Verwaltungsgericht am 15.11. entschieden, dass es für Gelsenkirchen Fahrverboten geben muss. Die Kurt-Schumacher-Straße wird ab 1. Juli für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6 gesperrt. Einzig für Gewerbetreibende gibt es Ausnahmen. Eine weitere Auflage des Gerichts: Das Land Nordrhein-Westfalen muss jetzt noch weiterer Fahrverbote für gewisse Bereiche außerhalb der Umweltzone prüfen – und zwar bis spätestens zum 1. April 2019.

Hamburg: Diesel-Verbotszonen schon seit Juni

Hamburg hat bereits gehandelt: Schon seit vergangenem 1. Juni dürfen Diesel-Fahrzeuge ohne Abgasnorm Euro 6 (Pkw) beziehungsweise Euro VI (Lkw) einen bestimmten Abschnitt der Max-Brauer-Allee nicht mehr befahren. Zudem ist die Stresemannstraße für Euro VI-Lkw teilweise tabu. Von den Fahrverboten ausgenommen sind Anwohner, Rettungsdienste und Gewerbetreibende.

Kritiker nehmen Hamburg als Beispiel, dass die Problematik durch die Fahrverbotsregelung eher verlagert anstatt gelöst wurde. Das Verkehrsaufkommen mit der damit einhergehenden NO2-Belastung werde dadurch nicht zwangsläufig weniger, sondern verdichte sich nun zunehmend außerhalb der deklarierten Zonen. Und ohnedies sorge alleine schon der Hamburger Schiffahrtsverkehr für einen vergleichsweise sehr hohen Ausstoß an Stickoxiden. Diese Ursache könne wohl sowieso nur durch internationale Abkommen und Standards behoben werden. 

Hannover: Fahrverbote demnächst?

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Heilbronn: Fahrverbot trotz früher Gegenmaßnahmen?

Heilbronn hat durch die Einrichtung einer Umweltzone schon ziemlich früh auf die Abgasbelastung reagiert. Seit dem 1. Januar 2013 sind grundsätzlich nur noch Fahrzeuge mit der sogenannten grünen Feinstaubplakette oder mit Sondergenehmigung für die Innenstadt und einige weitere Stadtteile zugelassen. Im Grunde sind nur noch die Neckartalstraße, die meisten Industriegebiete und die Stadtteilen Biberach und Kirchhausen frei befahrbar.

Trotz alledem wurden im Jahr 2017 in Heilbronn deutlich Grenzwertüberschreitungen bei NOx-Konzentrationsmessungen registriert. Mit 55 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft lag die Stadt damit 15 µg über dem Grenzwert von 40 µg – und damit fast gleichauf mit Städten wie Kiel oder Düsseldorf. Zwar sind die Konzentrationen 2018 leicht zurückgegangen, aber doch noch immer zu hoch. Ähnliches gilt auch für die Konzentration an Feinstaubpartikeln.

Mit einem neuen Verkehrslenksystem und einem ganzen Katalog an weiteren Maßnahmen (u.a. bessere Vernetzung im ÖPNV, Ausbau Rad- und Fußwege) versucht Heilbronn gerade, dem entgegenzusteuern. Hilft dies auch nicht, landet die Sache vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart, in Form einer mündlichen Verhandlung. Dort liegt schon seit längerem eine Klage der Deutschen Umwelthilfe vor. Seitens der Stadt gibt man sich aber bislang immer noch ziemlich gelassen.

Kiel: Fahrverbote drohen

Falls es in Kiel zu Fahrverboten kommen sollte, würden diese vor allem den viel befahrenen Theodor-Heuss-Ring betreffen. Der Umweltminister von Schleswig-Holstein, Jan Philipp Albrecht, geht davon aus, dass dann ältere Diesel-Pkw unterhalb der Euro-Norm 6 einen mehrere hundert Meter langen Umweg in Kauf nehmen müssen. Tatsächlich würde dies aber bloß eine Problem-Verlagerung bedeuten, da dies an den Rändern der Zone ein umso höheres Verkehrsaufkommen herbeiführen würde. Die Stadt Kiel wartet derzeit die Ergebnisse der von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten ab. Im äußersten Fall wird die Sache vor das Oberverwaltungsgericht gehen, das dann über die verbindliche Umsetzung von Fahrverboten entscheidet. Noch gibt man sich in Kiel kämpferisch: Ein ganzes Maßnahmenbündel soll für eine deutliche Luftverbesserung sorgen. Dazu gehört auch das Vorhaben, spezielle Absaug-Anlagen für Feinstaub und Abgase an besonders bestroffenen Stellen zu postieren. 

Köln: Fahrverbot als Mittel unverhältnismäßig?

Köln gehört zu den Städten, an denen die NOx-Messstationen am heftigsten ausgeschlagen haben. Es besteht also auch hier dringender Handlungsbedarf. Da die Kölner Bezirksregierung am 29.10.2018 keinen neuen Luftreinhalteplan vorgestellt hat, ist nun die Klage der Deutschen Umwelthilfe am 8. November vor dem Kölner Verwaltungsgericht gelandet. Das Ergebnis: Köln muss, genauso wie Bonn, ab April 2019 Fahrverbote für Diesel mit Euro-Norm 4 oder älter sowie für Benziner der Normen 1 und 2 einführen - und zwar für die komplette grüne Umweltzone.

Noch im Dezember 2018 legte das Land Nordrhein-Westfalen dagegen Berufung ein. Einziger Lichtblick: Gelingt es der Stadt Köln trotz aller Erwartungen doch noch, die Unverhältnismäßigkeit eines Fahrverbots nachzuweisen, indem sie eindeutig belegt, dass dadurch zu viele Pendler und Firmen eingeschränkt würden, könnte das Urteil theoretisch doch noch gekippt werden. Allerdings schrumpft die Hoffnung dahingehend zusehends - ähnlich wie in Bonn, Essen und Gelsenkirchen. Dabei steht eines jetzt schon fest: Die Kölner Schadstoffbelastung muss auf jeden Fall deutlich niedriger werden.

Limburg a.d. Lahn

Wie es aussieht, könnte es in Limburg ab 2020 an ein Fahrverbot für ältere Diesel-Pkw der Euro Abgasnormen 4 und 5 geben. 2018 hat die Deutsche Umwelthilfe beim Verwaltungsgericht Kassel Klage gegen den Luftreinhalteplan für Limburg gestellt. Ein Urteil wird aber erst mit einem Urteil wird aber erst Mitte 2019 erwartet.

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Ludwigsburg - Fahrverbote ab 2020 vom Tisch?

Ludwigsburg hat 2018 einen Antrag auf eine Programmaufnahme in das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gestellt, um durch die Einrichtung eines BRT-Systems („Bus Rapid Transit“ = Schnellbussystem) drohenden Fahrverboten begegnen zu können. Das Konzept: Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und damit eine spürbare Reduzierung des Individualverkehrs. Das BRT-System ist aber nur eine von vier Säulen, auf dem der sogenannte Green City Masterplan der Stadt Ludwigsburg ruht. Denn neben der eine raschen Verbesserung des ÖPNV konzentriert man sich ebenfalls auf den Ausbau der Rad-Infrastruktur, die Digitalisierung der Verkehrsleitsysteme und die Elektromobilität. Oberbürgermeister Werner Spec bekundete am Jahresende 2018: „Wir sind deshalb sehr zuversichtlich, spätestens 2020 den vorgeschriebenen Grenzwert zu erreichen und das Thema Fahrverbote damit vom Tisch zu haben.“ Im Gegensatz zu anderen Städten hat Ludwigsburg also schon viel Konkretes in die Wege geleitet. Es ist anzunehmen, dass dies auch juristische Berücksichtigung finden wird, sollte es demnächst wirklich zu weiterführenden gerichtlichen Verhandlungen kommen. Ob und wann sich das Konzept des Green City Masterplans aber letzten Endes in den nüchternen Werten der Atemluft niederschlagen wird, wird sich noch zeigen.

Mainz: Stichtag 1. September 2019?

Mainz bleibt Mainz? Schön wär’s! Auch in der Faschingsmetropole drohen Fahrverbote - sofern sich die Stickstoffdioxidwerte nicht bessern. Einer Klage der Deutschen Umwelthilfe nach der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zum 1. April 2019 gab das dortige Verwaltungsgericht vor Kurzem statt. Konkret heißt das: Wenn in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 der Mittelwert der NOx-Konzentration über dem vorgeschriebenen Grenzwert liegt, wird das Fahrverbot für ältere Diesel zum 1. September inkrafttreten. Das Verbot würde dann Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 (einzelne Straßen) sowie Diesel unter Euro 5 (ganze Zonen) betreffen.

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München: Zwangshaft sogar für Markus Söder?

In der bayerischen Landeshauptstadt stehen sich die Akteure im Streit um das Fahrverbot quasi mit gezückten Waffen gegenüber. Es geht nämlich sogar darum, ob hochrangige bayerische Staatsbeamte oder Kabinettsmitglieder in Zwangshaft genommen werden dürfen, wenn sie nachgewiesenerweise gegen die gültige Rechtslage handeln. Umwelt- und Verkehrsverbände kritisieren harsch, dass sich die Staatsregierung den Vorgaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) bewusst widersetzt, die Möglichkeit von Fahrverboten in den Luftreinhalteplan von München aufzunehmen. Darum musste der Freistaat bereits mehrfach Zwangsgeld entrichten. Geändert hat sich nichts, die Staatsregierung bleibt nach wie vor stur, obwohl eindeutig erwiesen ist, dass die Stickoxidekonzentration in der Münchener Luft regelmäßig die erlaubten Grenzwerte überschreitet. Die Deutsche Umwelthilfe sieht darin einen eindeutigen und vorsätzlichen Rechtsbruch und fordert nun also Zwangshaft für die Verantwortlichen. Und das könnte, wie erwähnt, auch höhe Entscheidungsträger in persona treffen, theoretisch sogar Ministerpräsident Markus Söder. Doch entbehren derartig scharfe Sanktionen - zumindest derzeit - noch einer eindeutig abgesteckten Rechtsgrundlage. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss darüber noch befinden, denn in diesem Fall steht das europäische Recht über dem des Bundes. Eine Entscheidung wird aber wohl nicht vor Jahresmitte 2019 fallen.

Ungeachtet dessen ist besonders in München sachlicher Zwang zum Handeln geboten, denn die 2017 gemessenen Schadstoffwerte sind Spitzenreiter in der Statistik: Mit 78 μg/m³ wurde damals die fast doppelte Gewichtsmenge an Stickoxiden in der Stadtluft festgestellt, als erlaubt. 40 μg/m³ gelten als zulässiger Grenzwert.

Ob die jüngsten Urteile für Köln und Bonn (8.11.) sowie Essen und Gelsenkirchen (15.11.) auch für München Präzendenz-Charakter besitzen, könnte sich schon in Kürze zeigen.

Reutlingen: Fahrverbote vermeiden durch derzeitige Maßnahmen?

Auch in Reutlingen herrscht dicke Luft. Mit einem Stickoxid-Jahresmittelwert von 60 μg/m³ lag die baden-württembergische Stadt 2017 auf Platz vier der höchstbelasteten Orte in Deutschland. Das ist eine 1,5-mal so hohe Schadstoffkonzentration wie zulässig. Das ist immerhin eine Verbesserung von 6 μg/m³ gegenüber den Messwerten von 2016, aber halt doch noch viel zu viel. Die Deutsche Umwelthilfe hat deswegen gegen das Land Baden-Württemberg eine Klage angestrengt mit der Begründung, dass "[...] mit den derzeit in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen [...] eine Grenzwerteinhaltung [...] nicht vor 2024 erreicht" wird (Stand: 22.10.2018). Aufgrund dieser Klage setzt Reutlingen seit Anfang März 2018 die sogenannte vierte Fortschreibung des Luftreinhalteplans um. Konkret sind dies vor allem die Herabsetzung von Tempolimits und ein LKW-Durchfahrtsverbot auf innerstädtischen Strecken. Konkret in Planung ist derzeit auch eine sogenannte Verkehrsverflüssigung auf der B28. Ob diese Maßnahmen effizient greifen, werden zukünftige Schadstoffmessungen zeigen.

Stuttgart: Fahrverbote seit 1. Januar 2019

Seit 1. Januar 2019 gibt es in Stuttgart Fahrverbote, die nur im Bereich der ausgewiesenen Umweltzone gelten. Eine weitergehende Ausweitung ist derzeit nicht vorgesehen. Zunächst trifft das Tabu auswärtige Dieselfahrzeuge, deren Abgasnorm unter Euro 5 liegt. Erst ab April wird dieses Verbot auch auf Einheimische ausgeweitet. Ob diese Maßnahmen Wirkung zeigen und tatsächlich spürbare Verbesserungen mit sich bringen, will man dann zur Jahresmitte 2019 überprüften und je nach Ergebnis weiter verfahren. Zeigen sich keine Besserungen, ist ab 2020 sogar mit Fahrverboten für Euro-6-Diesel (außer Euro 6d-Temp) zu rechnen. Das Fahrverbot Stuttgart gilt ganzjährig und ist damit nicht auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt. 

Detaillierte Infos über das Fahrverbot Stuttgart findet Ihr hier.

Wiesbaden: Fahrverbot-Verhandlungen waren erfolgreich

Die auf Februar 2019 verlegten Verhandlungen sind zum Ergebnis gekommen, dass Wiesbaden (vorerst) von Fahrverboten verschont bleibt. Die Deutsche Umwelthilfe hat die bislang getroffenen Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung als höchst wahrscheinlich ausreichend anerkannt. Sie ihr weiteres Vorgehen von der Entwicklung der künfigen Messwertdaten abhängig machen.